Entrümpelung für die Erwachsenenvertretung
Sie handeln für eine andere Person und legen darüber Rechenschaft. Deshalb brauchen Sie nicht nur einen Preis, sondern Unterlagen, die eine gerichtliche Prüfung überstehen.
Erwachsenenvertreterinnen und Erwachsenenvertreter rufen bei uns meistens dann an, wenn die vertretene Person in ein Heim übersiedelt ist und die Wohnung aufgegeben wird. Der Unterschied zu einem privaten Auftrag ist nicht die Arbeit, sondern die Nachweispflicht. Alles, was Sie beauftragen, müssen Sie später begründen können.
Wir liefern deshalb von vornherein die Unterlagen, die Sie brauchen. Ein schriftliches Angebot mit Objektadresse, Leistungsumfang, Fixpreis und Gültigkeitsdauer, das Sie unverändert beim Pflegschaftsgericht vorlegen können. Wenn Sie mehrere Angebote einholen müssen, sagen Sie es, dann formulieren wir unseres so, dass es vergleichbar ist.
Beim Einsatz selbst dokumentieren wir. Dokumente, Sparbücher, Ausweise, Schmuck und Fundstücke, die von Wert sein könnten, werden getrennt gesichert und Ihnen übergeben, auf Wunsch mit schriftlicher Aufstellung. Damit können Sie belegen, dass nichts verschwunden ist, und das ist bei der Rechnungslegung erfahrungsgemäß der Punkt, an dem Rückfragen kommen.
Wenn Brauchbares in der Wohnung ist, weisen wir den angerechneten Wert im Angebot getrennt aus. Für Sie ist diese Trennung wichtig, weil eine Wertanrechnung im Ergebnis ein Vermögenszufluss für die vertretene Person ist und nicht einfach ein Rabatt. Wir stellen es deshalb so dar, dass Sie es ohne Umrechnung übernehmen können.
Was wir für die Rechnungslegung liefern
- Schriftlicher Kostenvoranschlag mit Fixpreis, vorlagefähig beim Gericht
- Auf Wunsch vergleichbar formuliert, wenn Sie mehrere Angebote einholen müssen
- Dokumentation der Fundstücke, Dokumente und Wertgegenstände
- Wertanrechnung im Angebot getrennt ausgewiesen, nicht als Rabatt versteckt
- Rechnung auf die vertretene Person oder auf Sie, mit ausgewiesener USt.
- Übergabe besenrein, Schlüsselrückgabe nach Ihrer Vorgabe
- Kostenvoranschlag fürs Gericht
- Fundstücke dokumentiert
- Wertanrechnung ausgewiesen
- Fixpreis nach Besichtigung
In vier Schritten gerümpelfrei
Foto oder Anruf
Schicken Sie uns Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an. Bei kleinen Objekten nennen wir den Fixpreis oft sofort.
Gratis-Besichtigung
Bei größeren Objekten schauen wir kostenlos vorbei – und sagen ehrlich, was verwertbar ist und den Preis senkt.
Schriftlicher Fixpreis
Ein Betrag, alles drin: Arbeit, Verladung, Abtransport samt Abfuhrkosten. Keine Nachverrechnung, versprochen.
Ausräumen & aufatmen
Wir räumen, trennen, transportieren ab und übergeben besenrein. Persönliches legen wir zur Seite – nichts geht verloren.
Wann Vertreterinnen und Vertreter uns brauchen
Übersiedlung ins Pflegeheim
Die Wohnung wird aufgegeben, ein kleiner Teil kommt ins Zimmer mit. Wir trennen gemeinsam mit Ihnen und räumen den Rest.
Wohnung wird zu teuer
Die vertretene Person zieht in eine kleinere Wohnung. Entrümpelung der alten Wohnung mit Fixpreis und Nachweis für das Gericht.
Objekt seit Jahren ungenutzt
Eine Wohnung oder ein Keller, um den sich niemand mehr gekümmert hat. Wir besichtigen, kalkulieren mit Reserve und nennen einen Preis, der hält.
Stark überfülltes Objekt
Wenn die vertretene Person über Jahre gesammelt hat, planen wir Zeit und Schutzausrüstung realistisch ein und arbeiten diskret, ohne Aufsehen im Haus.
Häufige Fragen
Bekomme ich einen Kostenvoranschlag für das Gericht?
Ja. Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit Objektadresse, Leistungsumfang, Fixpreis und Gültigkeitsdauer. Es ist so aufgebaut, dass Sie es unverändert vorlegen können.
Wie stellen Sie Wertanrechnungen dar?
Getrennt vom Preis. Sie sehen den vollen Entrümpelungspreis und den angerechneten Wert als eigene Position. Damit können Sie in der Rechnungslegung sauber zeigen, was für die vertretene Person hereingekommen ist.
Dokumentieren Sie, was gefunden wurde?
Auf Wunsch ja, und bei Erwachsenenvertretung empfehlen wir es immer. Dokumente, Sparbücher, Ausweise, Schmuck und auffällige Gegenstände werden aufgelistet und mit der Rechnung übergeben.
Auf wen lautet die Rechnung?
Auf die vertretene Person oder auf Sie als Vertretung, ganz wie es Ihre Abrechnung verlangt. Die Umsatzsteuer weisen wir getrennt aus.
Muss ich bei der Entrümpelung anwesend sein?
Nein. Wir arbeiten mit dem Schlüssel und melden uns nach dem Einsatz. Wenn Sie die Übergabe der gesicherten Dokumente persönlich wollen, machen wir einen kurzen Termin dafür aus.
Machen Sie den ersten Schritt
Foto per WhatsApp oder kurzer Anruf – mehr braucht es nicht für Ihre ehrliche Preisauskunft. Diskret, unverbindlich, kostenlos.