Entrümpelung für Notare und Rechtsanwälte
In einer Verlassenschaft ist die Entrümpelung der Schritt, bei dem etwas verloren gehen kann. Wir dokumentieren, was wir finden, und beginnen erst, wenn Sie freigegeben haben.
Kanzleien beauftragen uns fast immer im selben Moment: Die Wohnung muss leer werden, aber es ist noch nicht endgültig geklärt, wem was gehört. Deshalb ist unsere wichtigste Regel, dass wir nichts anrühren, solange keine schriftliche Freigabe der berechtigten Stelle vorliegt. Auch dann nicht, wenn der Schlüssel längst bei uns liegt und die Hausverwaltung drängt.
Nach der Freigabe arbeiten wir dokumentiert. Dokumente, Sparbücher, Schmuck, Ausweise, Schriftverkehr und alles, was erkennbar von Bedeutung sein könnte, kommt getrennt in eine Kiste und wird nicht mitgenommen, sondern übergeben. Auf Wunsch bekommen Sie eine schriftliche Aufstellung der Fundstücke mit der Rechnung. Für die Rechnungslegung ist das oft genau das Dokument, das gefehlt hat.
Bei der Bewertung sind wir vorsichtig und sagen es offen: Wir sind Entrümpler, keine Sachverständigen. Wenn wir auf etwas stoßen, das nach Wert aussieht, also Antikes, Sammlungen, Kunst, melden wir es Ihnen und rühren es nicht an. Was mit solchen Gegenständen geschieht, entscheiden Sie und die Erben, nicht wir.
Bei der Abrechnung sind wir es gewohnt, dass in Verlassenschaften erst nach der Einantwortung Geld fließt. Sie zahlen nicht im Voraus. Wenn die Rechnung aus der Verlassenschaft beglichen werden soll, halten wir das im Angebot fest, mit Adressat und Zahlungsziel, damit es später keine Diskussion gibt.
Was Kanzleien bei uns bekommen
- Arbeitsbeginn ausschließlich nach schriftlicher Freigabe
- Dokumente, Sparbücher, Schmuck und Ausweise getrennt gesichert und übergeben
- Auf Wunsch schriftliche Aufstellung der Fundstücke mit der Rechnung
- Auffälliges wird gemeldet, nicht bewertet und nicht mitgenommen
- Rechnung an Kanzlei, Verlassenschaft oder Erben, ohne Vorauszahlung
- Übergabe besenrein und Schlüsselrückgabe nach Ihrer Vorgabe
- Erst nach Ihrer Freigabe
- Fundstücke dokumentiert
- Rechnung an die Kanzlei
- Keine Vorauszahlung
In vier Schritten gerümpelfrei
Foto oder Anruf
Schicken Sie uns Fotos per WhatsApp oder rufen Sie an. Bei kleinen Objekten nennen wir den Fixpreis oft sofort.
Gratis-Besichtigung
Bei größeren Objekten schauen wir kostenlos vorbei – und sagen ehrlich, was verwertbar ist und den Preis senkt.
Schriftlicher Fixpreis
Ein Betrag, alles drin: Arbeit, Verladung, Abtransport samt Abfuhrkosten. Keine Nachverrechnung, versprochen.
Ausräumen & aufatmen
Wir räumen, trennen, transportieren ab und übergeben besenrein. Persönliches legen wir zur Seite – nichts geht verloren.
Wie wir mit Kanzleien arbeiten
Objekt melden
Adresse, Türnummer, ungefähre Größe und wer den Schlüssel hat. Mehr brauchen wir für den Start nicht, alles Weitere klären wir vor Ort.
Besichtigen und bewerten
Wir sehen uns das Objekt an, schätzen Umfang und Aufwand und nennen einen Fixpreis. Auffälliges halten wir bereits hier fest und melden es Ihnen.
Freigabe abwarten
Ohne schriftliche Freigabe beginnen wir nicht. Wir warten auch, wenn das Wochen dauert, und melden uns nicht bei den Erben, sondern nur bei Ihnen.
Räumen und dokumentieren
Nach der Freigabe räumen wir vollständig, sichern Persönliches getrennt und übergeben besenrein. Auf Wunsch mit Aufstellung der Fundstücke.
Häufige Fragen
Beginnen Sie ohne Freigabe, wenn die Hausverwaltung drängt?
Nein, unter keinen Umständen. Wir brauchen eine schriftliche Beauftragung der berechtigten Stelle. Wenn die Hausverwaltung Druck macht, verweisen wir sie an Sie und warten. Das ist für alle Beteiligten der sicherere Weg.
Bekommen wir eine Liste der Fundstücke?
Auf Wunsch ja. Sagen Sie es bei der Beauftragung, dann dokumentieren wir Dokumente, Wertgegenstände und Auffälliges und übergeben die Aufstellung gemeinsam mit der Rechnung.
Was passiert, wenn Sie etwas Wertvolles finden?
Wir melden es Ihnen und lassen es an Ort und Stelle oder sichern es getrennt, je nachdem was Sie anordnen. Wir bewerten nichts und verkaufen nichts, ohne dass Sie das ausdrücklich beauftragt haben.
Können wir erst nach der Einantwortung zahlen?
Ja. Wir arbeiten ohne Vorauszahlung. Wenn die Zahlung aus der Verlassenschaft erfolgen soll, halten wir Adressat und Zahlungsziel im Angebot fest, damit die Abrechnung später sauber läuft.
Arbeiten Sie auch, wenn die Erben untereinander streiten?
Wir arbeiten nach der Anweisung der Stelle, die uns beauftragt. Wenn es Streit gibt, ist uns eine klare schriftliche Freigabe umso wichtiger. Wir vermitteln nicht zwischen Erben, das ist Ihre Rolle, nicht unsere.
Machen Sie den ersten Schritt
Foto per WhatsApp oder kurzer Anruf – mehr braucht es nicht für Ihre ehrliche Preisauskunft. Diskret, unverbindlich, kostenlos.