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Ratgeber

Entrümpelung mit der Hausverwaltung abstimmen

In einem Wiener Zinshaus oder Gemeindebau ist die Wohnung nur die halbe Sache. Die andere Hälfte ist das Haus drumherum: Tor, Hof, Aufzug, Ruhezeiten und die Frage, wer vorher Bescheid wissen muss.

Anmelden, auch wenn es niemand verlangt

Viele Hausordnungen schreiben eine Anmeldung nur beim Umzug vor. Eine Entrümpelung ist praktisch dasselbe: Es wird getragen, das Stiegenhaus ist belegt, das Tor steht offen. Eine kurze Mail an die Hausverwaltung mit Datum und Uhrzeit genügt in der Regel.

Melden Sie sich lieber zu früh als zu spät. Zwei Wochen Vorlauf sind angenehm, eine Woche reicht meistens auch.

Ruhezeiten und Uhrzeit

Wir beginnen üblicherweise zwischen sieben und acht Uhr. Ob das im Haus passt, steht in der Hausordnung. Viele Wiener Häuser kennen eine Mittagsruhe und halten Sonn- und Feiertage von lauten Arbeiten frei.

Entrümpeln ist nicht besonders laut, aber Schränke zerlegen und Türen im Stiegenhaus sind hörbar. Setzt die Hausordnung eine Grenze, halten wir uns daran und planen den Tag entsprechend.

Darf der Aufzug benutzt werden

Der Aufzug spart den größten Teil der Zeit, ist aber nicht selbstverständlich. Manche Verwaltungen verlangen, dass er abgehängt wird, andere schließen die Nutzung für Transporte ganz aus. Decken zum Abhängen bringen wir mit.

Fragen Sie außerdem nach Tragfähigkeit und Kabinentiefe. In Altbauten sind viele Aufzüge nachträglich eingebaut und schmäler, als sie aussehen. Ein Kleiderschrank passt oft nicht hinein.

  • Darf der Aufzug für Transporte benutzt werden
  • Muss er abgehängt oder ausgelegt werden
  • Gibt es dafür einen eigenen Schlüssel oder Chip
  • Wer wird verständigt, wenn er stehen bleibt

Hof, Tor und Zufahrt

Ein Fahrzeug im Hof spart jeden zweiten Handgriff. Ob wir hineindürfen, entscheidet die Hausverwaltung. Klären Sie, ob das Tor geöffnet werden darf, wie breit die Einfahrt ist und ob im Hof jemand parkt, der wegfahren muss.

Ist der Hof nicht möglich, brauchen wir Platz an der Straße. Dafür gibt es die Halteverbotszone, die rund zwei Wochen Vorlauf braucht und ab 140 Euro kostet.

Schlüssel: wer hat welchen

Können Sie am Tag nicht dabei sein, muss geklärt sein, wer aufsperrt und wer am Ende zusperrt. Eine Schlüsselübergabe an uns halten wir kurz schriftlich fest, damit später niemand rätselt. Bei Verlassenschaften hat die Hausverwaltung oft einen Schlüssel, aber nicht immer das Recht, ihn herzugeben.

  • Wohnungsschlüssel, alle vorhandenen Exemplare
  • Haustor- und Stiegenhausschlüssel
  • Schlüssel für Keller- und Dachbodenabteil
  • Chip oder Schlüssel für Aufzug, Tor und Schranken

Freigabe schriftlich einholen

Was die Hausverwaltung mündlich zusagt, ist am Tag der Räumung nicht mehr auffindbar. Eine kurze Bestätigung per Mail genügt: Datum, Uhrzeit, Aufzug ja oder nein, Hof ja oder nein, Name des Ansprechpartners.

Diese Mail ist auch für die Hausbetreuung nützlich. Fragt jemand, warum das Tor offen steht, ist die Sache in zehn Sekunden geklärt und niemand ruft in der Verwaltung an.

Gut zu wissen

Häufige Fragen

Muss ich eine Entrümpelung überhaupt anmelden?

Nicht überall, aber es ist immer klüger. Eine Mail mit Datum und Uhrzeit reicht meistens aus.

Ab wann dürfen Sie im Haus arbeiten?

Wir starten zwischen sieben und acht Uhr. Die Hausordnung entscheidet, ob das im konkreten Haus passt.

Was, wenn der Aufzug gesperrt ist?

Dann tragen wir über die Stiege. Sagen Sie es vorher, damit der Zeitbedarf im Fixpreis berücksichtigt ist.

Können Sie den Schlüssel von der Verwaltung holen?

Nur wenn die Verwaltung das schriftlich freigibt. Ohne Freigabe sperren wir keine fremde Tür auf.

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