Entrümpelung nach einem Wasserschaden
Nach einem Rohrbruch will man sofort alles hinaustragen. Genau das ist der falsche erste Schritt. Erst kommt die Trocknung durch den Fachbetrieb, dann das Ausräumen.
Die Reihenfolge, die Ihnen Geld spart
Melden Sie den Schaden zuerst der Hausverwaltung und, falls vorhanden, Ihrer Haushaltsversicherung. Machen Sie Fotos von jedem betroffenen Raum, bevor irgendetwas bewegt wird. Wer zu früh ausräumt, kann später nicht mehr zeigen, was tatsächlich nass war.
Danach kommt der Trocknungsbetrieb. Erst wenn die Messwerte passen und die Geräte abgebaut sind, ist der Zeitpunkt für uns gekommen. Vorher stehen unsere Leute den Trocknern nur im Weg.
Trocknung ist nicht unsere Aufgabe
Wir stellen keine Trocknungsgeräte auf, messen keine Restfeuchte und sanieren weder Wände noch Böden. Dafür brauchen Sie einen Fachbetrieb für Wasserschadensanierung, der auch die Protokolle schreibt.
Unser Teil beginnt danach: alles heraustragen, was nicht mehr zu gebrauchen ist, damit die Räume für die weiteren Arbeiten frei sind.
Was nach der Trocknung meistens hinüber ist
Möbel aus beschichteter Spanplatte quellen an den Kanten auf und bleiben verzogen, auch wenn sie außen trocken aussehen. Matratzen und Polstermöbel halten die Feuchtigkeit im Kern. Massivholz ist dagegen oft zu retten, wenn es langsam trocknet.
Was bleibt und was geht, entscheiden Sie. Wir tragen nur hinaus, was Sie freigegeben haben.
- Möbel aus Spanplatte und Presspan
- Matratzen und Polstermöbel
- lose verlegte Teppiche und Läufer
- Papier, Kartons und Alben aus dem Keller
Abstimmung mit der Hausverwaltung
Bei einem Wasserschaden ist fast immer mehr als eine Partei betroffen. Die Hausverwaltung koordiniert Zugang, Lift und die Reihenfolge der Gewerke. Sagen Sie uns, wer im Haus zuständig ist, dann melden wir den Termin selbst an.
Wichtig bleibt der Zeitpunkt: Solange Trocknungsgeräte laufen, fixieren wir keinen Termin. Wir warten lieber eine Woche länger, als zweimal anzufahren.
Was wir machen und was nicht
Diese Trennung ist kein Nachteil für Sie. Der Trocknungsbetrieb rechnet meist getrennt ab, unser Fixpreis steht für sich und ist damit leichter zuzuordnen.
- wir tragen alles Bewegliche heraus, das Sie freigeben
- wir übergeben die Räume leer und besenrein
- wir machen keine Trocknung und keine Messung
- wir machen keine Sanierung und keine Malerarbeiten
- verklebte Bodenbeläge löst ein Fachbetrieb
Preis und Termin
Der Preis richtet sich nach der Menge, nicht nach der Ursache. Eine Wohnung bis 45 Quadratmeter liegt bei 690 Euro, bis 70 Quadratmeter bei 990 Euro. Nach dem Ende der Trocknung können wir meist innerhalb weniger Tage kommen.
Die Fehler, die in der ersten Woche passieren
Fotos vor dem Anheben
Bevor ein Sessel bewegt wird, gehören der Wasserstand an der Wand, die Unterseite der Möbel und der Bodenaufbau fotografiert. Wer erst nach dem Ausräumen fotografiert, hat für die spätere Schadensmeldung nur noch leere Räume. Machen Sie die Bilder mit Datum, auch von Kartons im Keller, deren Boden aufgeweicht ist. Das dauert eine Viertelstunde und ist der einzige Schritt, den niemand nachholen kann.
Nasses Holz wird schwer
Eine Spanplatte, die drei Tage im Wasser stand, wiegt ein Vielfaches ihres trockenen Gewichts und hält beim Anheben oft nicht mehr zusammen. Wer allein einen vollgesogenen Kasten über die Stiege trägt, riskiert Rücken und Türstock gleichermaßen. Planen Sie für jedes größere Möbel zwei Personen ein, und rechnen Sie damit, dass sich Laden und Türen verzogen haben und unterwegs aufspringen.
Das Kellerabteil wird vergessen
In Wiener Zinshäusern läuft das Wasser aus der Wohnung über den Lichthof oder die Steigleitung bis ins Souterrain, und dort merkt es oft wochenlang niemand. Schauen Sie früh ins Kellerabteil, auch wenn der Schaden zwei Stockwerke höher entstanden ist. Aufgeweichte Kartons, Pressspanregale und alte Matratzen dort unten sind meist der größere Teil dessen, was am Ende hinausgetragen wird.
So bereiten Sie den Ausräumtermin vor
Fragen Sie den Trocknungsbetrieb, welche Räume freigegeben sind und wo die Geräte noch stehen bleiben müssen. Danach markieren Sie mit Klebeband, was hinaus soll und was bleibt, am besten mit zwei Farben statt mit Zetteln, die im Feuchten abfallen. Halten Sie einen Weg von der Wohnungstür bis zum Stiegenhaus frei und räumen Sie Schuhregale und Garderobe zuerst, weil dieser Meter über die gesamte Dauer entscheidet.
Klären Sie mit der Hausverwaltung, ob der Lift benutzt werden darf und ob die Wände im Stiegenhaus abgedeckt werden müssen. Eine Halteverbotszone vor dem Haus kostet ab € 140 und spart bei einem vollen Keller mehr Zeit, als sie kostet. Was im nassen Abteil an Farben, Lacken, Ölen oder Batterien steht, dürfen wir nicht übernehmen, dafür braucht es einen dafür befugten Betrieb. Sagen Sie das bei der Besichtigung dazu, dann steht es im Fixpreis richtig drin.
Häufige Fragen
Können Sie sofort nach dem Wasserschaden ausräumen?
Besser nicht. Erst Fotos und Schadensmeldung, dann Trocknung durch den Fachbetrieb. Danach räumen wir, was Sie freigeben.
Übernehmen Sie die Trocknung?
Nein. Trocknung, Messung und Sanierung sind Sache eines Fachbetriebs. Wir tragen danach das Unbrauchbare hinaus.
Was ist mit dem Teppichboden?
Lose verlegte Teppiche nehmen wir mit. Verklebte Bodenbeläge gehören zur Bausubstanz und werden von einem Fachbetrieb gelöst.
Rechnen Sie direkt mit der Versicherung ab?
Nein. Sie erhalten von uns eine Rechnung über den vereinbarten Fixpreis und reichen sie selbst ein.
Wie viel Vorlauf brauchen Sie für einen Termin nach der Trocknung?
Meist genügen wenige Tage. Weil der Trocknungsbetrieb selten auf den Tag genau sagen kann, wann die Geräte abgebaut werden, vereinbaren wir den Termin gern erst, wenn das Datum steht, und halten dafür ein kurzes Zeitfenster frei. Ein fixer Termin drei Wochen im Voraus verschiebt sich bei Wasserschäden erfahrungsgemäß ohnehin.
Was passiert mit Lackdosen und Ölkanistern aus dem nassen Keller?
Die dürfen wir nicht übernehmen, dafür braucht es einen dafür befugten Betrieb. Stellen Sie solche Behälter beiseite, bevor wir kommen, dann bleibt der Rest des Abteils in einem Durchgang erledigt. Bauschutt und Ziegel aus aufgestemmten Estrichflächen gehören ebenfalls nicht zu dem, was wir mitnehmen dürfen.
Machen Sie den ersten Schritt
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