Was wir nicht mitnehmen
Eine Entrümpelung deckt fast alles ab, was in einer Wohnung, im Keller oder in der Garage steht. Ein paar Dinge sind ausgenommen, und es ist fairer, das vorher zu sagen als am Termin.
Warum es diese Grenze gibt
Wir sind ein Einzelunternehmen mit zwei Berechtigungen: Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen und das Entrümplergewerbe. Damit dürfen wir Hausrat, Möbel, Geräte und Sperrmüll übernehmen und abtransportieren. Für bestimmte Stoffe reicht diese Berechtigung nicht aus.
Betriebe, die das dürfen, haben eine eigene Befugnis, eigene Behälter und eigene Papiere. Das ist kein Detail, über das man großzügig hinwegsehen sollte.
Farbreste und Flüssigkeiten in Gebinden
Angebrochene Farbeimer, Lack, Verdünnung, Lösungsmittel, Frostschutz, Reiniger in Kanistern: Alles, was flüssig ist und in einem Gebinde steht, bleibt stehen. Auch dann, wenn nur ein Rest darin ist.
Vollständig ausgehärtete, trockene Dosen sind ein anderer Fall. Zeigen Sie sie uns bei der Besichtigung, dann sagen wir Ihnen konkret, was geht und was nicht.
Altöl, Autobatterien und Gasflaschen
In Garagen und Kellern taucht das regelmäßig auf: Ölkanister vom letzten Wechsel, eine alte Autobatterie hinter dem Regal, die Gasflasche vom Griller oder vom Heizstrahler. Diese drei nehmen wir nicht mit.
Gasflaschen gehören außerdem häufig dem Lieferanten und werden dort zurückgenommen. Ein Blick auf den Aufdruck der Flasche hilft weiter.
Baustoffe aus einer Sanierung
Ziegel, Fliesen, Estrichbrocken, Bauschutt in Säcken, ausgebaute Fenster oder Türblätter aus einer Sanierung sind kein Hausrat. Bleibt nach einer Sanierung Material übrig, braucht es dafür einen Betrieb mit der passenden Befugnis und meist eine eigene Mulde.
Arbeiten an der Bausubstanz übernehmen wir ebenfalls nicht. Kein Herausschlagen, kein Abnehmen von Verkleidungen, keine Arbeit an Leitungen. Dafür brauchen Sie einen Fachbetrieb.
Was wir ebenfalls nicht übernehmen
Ist eine Lagerpause nötig, mieten Sie die Box selbst und wir fahren hin. Auch das gehört zu den Punkten, die wir lieber vorher klarstellen als hinterher erklären.
- Endreinigung, Fensterputzen und Nassarbeit: dafür einen Reinigungsbetrieb
- Malerarbeiten und Ausbesserungen an Wänden
- Elektro-, Installations- und Montagearbeiten an der Bausubstanz
- Kran, Möbellift oder Ablass über das Fenster
- Einlagerung: wir haben kein eigenes Lager
So läuft es in der Praxis
Bei der kostenlosen Besichtigung gehen wir gemeinsam durch und zeigen, was liegen bleibt. Meist sind das drei bis fünf Stücke, keine Wagenladung. Am Termin stellen wir sie an eine Stelle zusammen, damit Sie sie leicht übergeben können.
Der Fixpreis bezieht sich dann auf alles Übrige. Sie wissen vorher, was Sie bekommen, und erleben am Tag keine Überraschung.
Die Grenzfälle, über die am Termin diskutiert wird
Geräte mit fixem Akku
Der ausgediente Akkuschrauber, der Saugroboter, das alte Notebook: Bei diesen Geräten steckt der Akku fest verbaut im Gehäuse. Ein ausgedientes Elektrogerät nehmen wir grundsätzlich mit, den losen Wechselakku daneben nicht. Legen Sie herausnehmbare Akkus vorher heraus, dann ist die Sache am Termin in zehn Sekunden geklärt statt in einer Diskussion vor dem Fahrzeug.
Reifen ja, Kanister nein
Ein Satz Winterreifen im Kellerabteil ist unproblematisch, den nehmen wir mit, mit oder ohne Felgen. Der Fünf-Liter-Kanister daneben nicht, auch wenn nur mehr ein Rest darin schwappt. Diese Grenze verläuft nicht nach Menge, sondern nach Art des Inhalts. Ein leerer, trockener und offener Kanister ist dagegen wieder gewöhnlicher Hausrat.
Feuerlöscher und Druckdosen
Feuerlöscher stehen erstaunlich oft in Wiener Kellern, meist seit einer Betriebsauflösung. Sie stehen unter Druck und dürfen wir nicht übernehmen, dafür braucht es einen dafür befugten Betrieb. Dasselbe gilt für volle Spraydosen aus der Werkstatt. Restlos leere Dosen aus dem Badezimmer sind dagegen normaler Hausrat und wandern mit dem Rest ins Fahrzeug.
Wie Sie die Ausnahmen vor dem Termin aussortieren
Der einfachste Weg ist eine leere Bananenschachtel und ein Abend Zeit. Alles, was flüssig ist, unter Druck steht oder einen Akku enthält, kommt hinein. Stellen Sie die Schachtel an eine Stelle, an der niemand stolpert, und lassen Sie sie dort stehen. Wir räumen dann alles ringsherum und rühren die Schachtel nicht an. Erfahrungsgemäß sind das in einem durchschnittlichen Kellerabteil vier bis zehn Stück, nicht mehr.
Bei der kostenlosen Besichtigung schauen wir gemeinsam in genau diese Ecken: unter die Werkbank, hinter den Heizkessel, in den Schuppen im Hof. Was dabei auffällt, notieren wir, und der Fixpreis bezieht sich danach auf den Rest. So gibt es am Räumtag keine Überraschung, bei der zwei Menschen mit vollen Händen im Stiegenhaus stehen und über eine Farbdose verhandeln, statt weiterzuarbeiten.
Häufige Fragen
Warum nehmen Sie eine halbvolle Farbdose nicht mit?
Weil flüssige Reste in Gebinden eine eigene Befugnis verlangen, die wir nicht haben. Trockene Dosen sind oft möglich.
Was mache ich mit der Gasflasche?
Prüfen Sie den Aufdruck. Viele Flaschen gehören dem Lieferanten und werden dort zurückgenommen.
Nehmen Sie Bauschutt aus meiner Sanierung mit?
Nein. Dafür braucht es einen Betrieb mit passender Befugnis und meist eine eigene Mulde.
Machen Sie die Endreinigung nach der Entrümpelung?
Nein. Wir kehren besenrein durch. Für Nassarbeit und Fenster brauchen Sie einen Reinigungsbetrieb.
Nehmen Sie einen alten Kühlschrank oder Herd mit?
Ja. Ausgediente Elektrogeräte gehören zu dem, was wir mitnehmen, auch große wie Kühlschrank, Waschmaschine oder Herd. Wichtig ist nur, dass das Gerät vorher abgesteckt und abgetaut ist, sonst tropft es durchs ganze Stiegenhaus. Bei alten Einbaugeräten lösen wir die Blende, an Wasser- oder Stromleitungen selbst arbeiten wir nicht.
Was passiert, wenn erst am Räumtag ein Kanister auftaucht?
Dann bleibt er stehen und der Rest läuft normal weiter. Ein einzelnes Gebinde ändert weder den Fixpreis noch den Termin. Wir sagen Ihnen, was Sie damit tun können, und Sie erledigen das über einen dafür befugten Betrieb. Kritisch wird es erst, wenn eine ganze Werkstatt voller Gebinde auftaucht, die bei der Besichtigung nicht sichtbar war.
Machen Sie den ersten Schritt
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